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   VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16   

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VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16 (https://dejure.org/2016,107829)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22.11.2016 - 2 B 369/16 (https://dejure.org/2016,107829)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22. November 2016 - 2 B 369/16 (https://dejure.org/2016,107829)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Das gemeinsame Europäische Asylsystem gründet sich auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte be­ achten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - finden (EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10-, juris).

    Daraus ist die Vermutung abzu­ leiten, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskon­ vention und der EMRK steht (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., juris Rn. 80).

    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - , juris) zugrundeliegende Vermutung ist jedoch nicht unwiderleglich.

    Vielmehr obliegt den nationalen Gerichten die Prüfung, ob es im jeweiligen Mitgliedstaat Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylver­ fahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber gibt, welche zu einer Gefahr für die Antragsteller führen, bei Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung i.S.v.-Art. 4 der Grundrechtscharta ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - , juris) zugrundeliegende Vermutung ist jedoch nicht unwiderleglich.
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Denn die dort geregelte grundsätzlich sechsmonatige Überstellungsfrist beginnt gemäß Art. 29 Abs. 1 Dublin lll-VO mit der Annahme des Wiederaufnahmegesuchs durch einen anderen Mitgliedsstaat oder aber der endgültigen Entscheidung über einen Rechtsbe­ helf oder eine Überprüfung, wenn diese gemäß Art. 27 Abs. 3 Dublin lll-VO aufschie­ bende Wirkung hat, was vorliegend wegen § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylG der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 2 6 . 5 . 2 0 1 6 - 1 C 15.15).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Eine Überprüfung, ob der die (Wieder-) Aufnahme er­ klärende Staat für die Prüfung des Asylantrags objektiv zuständig ist, kann der Asylbe­ werber nicht verlangen, da es den Zuständigkeitsregelungen der VO (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (ABI. L 180, S. 3 1 , sog. Dublin lll-VO) grundsätzlich an der hierfür erforderlichen drittschützenden Wirkung fehlt (vgl. EUGH, Urt. v. 10.12.2013 - Rs. C-394/12-; OVG Koblenz, Urt. v. 21.02.2014 - 1 0 A 10656 -, alle juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Bei ei­ ner zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss diesen ein größeres Gewicht als den dagegensprechenden Tatsachen zukommen, d.h. es müssen hinrei­ chend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genann­ ten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 1 6 . 4 . 2 0 1 4 - A 11 S 1721/13 - , juris).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Von systemischen Mängeln ist daher nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber aufgrund größerer Funktionsstörungen in dem zuständigen Mitgliedstaat regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVwerG, Beschl. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - , juris Rn. 5 f. m. w . N ) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 18 B 1060/11

    Notwendigkeit eines schon konkret vorliegenden Eheschließungstermins für die

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Ein der Abschiebung nach Kroatien entgegenstehendes in­ landsbezogenes Abschiebungshindernis, das im Rahmen einer Abschiebungsanord­ nung gemäß § 34 Abs. 1 AsylG ausnahmsweise von der Antragsgegnerin auch noch nach Erlass der Abschiebungsanordnung zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerfG, Be­ schl. v. 1 7 . 0 9 . 2 0 1 4 - 2 BvR 7 3 2 / 1 4 - , Rn. 11 f.; OVG NRW, Beschl. v. 30.08.2011 - 18 B 1060/11 - Rn. 4, alle juris), ist nicht ersichtlich.
  • VG Saarlouis, 22.07.2016 - 5 L 974/16

    Kroatien, Dublinverfahren, Sonstige Familienangehörige, Aufnahmebedingungen,

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Hinsichtlich Kroatiens sind dem erkennenden Gericht keine Erkenntnismittel bekannt oder Anhaltspunkte ersichtlich, aus denen sich derartige systemische Mängel ableiten ließen (ebenso: VG München, Beschl. v. 14.10.2016 - M 6 S 16.50632 - Beschl. v. 31.10.2016- M 18 S 16.50812-; VG des Saarlandes, Beschl. v. 22.07.2016-5 L 974/16-, alle juris).
  • VG Saarlouis, 10.05.2016 - 3 L 373/16

    Systemische Mängel im spanischen Asylsystem

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Einem Antragsteller ist es dabei auch dann verwehrt, gegen eine durch Zustimmung des ersuchten Mitgliedstaats begründete Zuständigkeit vorzu­ gehen, wenn die Zuständigkeitsbestimmung auf der Heranziehung nicht einschlägiger Kriterien basiert hat (VG des Saarlandes, Beschl. v. 10.05.2016, - 3 L 373/16 -, juris).
  • VG München, 14.10.2016 - M 6 S 16.50632

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2016 - 2 B 369/16
    Hinsichtlich Kroatiens sind dem erkennenden Gericht keine Erkenntnismittel bekannt oder Anhaltspunkte ersichtlich, aus denen sich derartige systemische Mängel ableiten ließen (ebenso: VG München, Beschl. v. 14.10.2016 - M 6 S 16.50632 - Beschl. v. 31.10.2016- M 18 S 16.50812-; VG des Saarlandes, Beschl. v. 22.07.2016-5 L 974/16-, alle juris).
  • VG München, 31.10.2016 - M 18 S 16.50812

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Kroatien

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2022 - L 8 AY 55/21

    Leistungen nach dem AsylbLG; Passiver Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme;

    Der vom Kläger deswegen beim Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig gestellte Eilantrag hatte keinen Erfolg (Beschluss des VG vom 22.11.2016 - 2 B 369/16 -).
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